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Wissenswertes für Nächte im Freien

Biwakieren – das solltest Du beachten

7 Minuten Lesezeit
Unter freiem Himmel übernachten – das ist der Traum vieler Outdoor-Fans. Um Tier- und Pflanzenwelt zu schonen, solltest Du jedoch nur in Ausnahmen biwakieren. Hier kommen die wichtigsten Infos & Tipps zum Thema.

Ein Biwak in den Bergen unter den Sternen – zugegeben, welcher Bergfan hat noch nicht davon geträumt? Doch zum Schutz von Umwelt und Natur solltest Du ein paar Punkte beachten. Im Folgenden gibt es daher eine kompakte Übersicht mit den wichtigsten Tipps rund um das Thema Biwakieren.

Wann Biwakieren?

Theoretisch geht Biwakieren das ganze Jahr über. Egal ob eiskaltes Winterbiwak, hochsommerliches Biwak mit minimalistischer Ausrüstung oder das Nordwand-Biwak im Rahmen einer alpinen Mehrseillänge.

  • ACHTUNG: Biwakieren ist nicht überall erlaubt und sollte zum Schutz von Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden!
Auch wenn es romantisch aussieht: Aus Umwelt-Gründen sollte auf nicht notwendiges Biwakieren unbedingt verzichtet werden. Hinweis: Die gesetzlichen Bestimmungen wurden für dieses Foto eingehalten.

Mountain Equipment

Auch wenn es romantisch aussieht: Aus Umwelt-Gründen sollte auf nicht notwendiges Biwakieren unbedingt verzichtet werden. Hinweis: Die gesetzlichen Bestimmungen wurden für dieses Foto eingehalten.


Welche Ausrüstung benötige ich für ein (Not-)Biwak?

Zunächst gilt es hier zwischen einer Übernachtung in einer Biwakschachtel und einem Biwak unter freiem Himmel zu unterscheiden. Wird für ersteres lediglich ein Hüttenschafsack und/oder ein kompakter Daunen– oder Kunstfaserschlafsack benötigt (je nachdem, ob in der Hütte Decken vorhanden sind oder nicht), braucht es bei einem Biwak unter freiem Himmel schon etwas mehr.

Speziell was den Schlafsack angeht, sollte man sich ausreichend Zeit bei der Auswahl nehmen. Omas Steppdecken-Schlafsack eignet sich vielleicht für eine lauschige Sommernacht am Baggerweiher. Wenn es aber in die Berge geht, können auch im Hochsommer Temperaturen um (und unter) den Gefrierpunkt herrschen. Ein Schlafsack sollte beim Biwakieren also eine Komforttemperatur besitzen, die bis etwa -5°C reicht – wenn ein Winterbiwak unumgänglich ist, sind -15°C ein guter Anhaltswert.

Zweitwichtigster Ausrüstungsgegenstand ist die Isomatte. Puristen mögen auf die Uralt-Isomatte aus Bundeswehrzeiten schwören, die auch ihre Vorzüge hat – speziell was leichte selbstaufblasbare Isolationsmatten angeht, hat sich in den letzten Jahren jedoch einiges getan. Moderne selbstaufblasbare Isomatten verfügen über das beste Gewichts-Leistungsverhältnis, lassen sich klein verpacken und bieten zudem einen deutlich höheren Schlafkomfort als herkömmliche Isomatten.

Abgerundet wird das Biwak-Trio durch den Biwaksack. Er sorgt bei widrigem Wetter für Wind- und Regenschutz und verhindert, dass der Schlafsack von Regen und/oder Tau klamm wird und seine Wärmeleistung einbüßt.

Plant man eine längere Bergtour, kann ein Biwak notwendig werden, zum Beispiel wenn das Wetter umschlägt oder sich jemand verletzt.|

Arnold Zimprich

Plant man eine längere Bergtour, kann ein Biwak notwendig werden, zum Beispiel wenn das Wetter umschlägt oder sich jemand verletzt.|


Wo Biwakieren?

Was die Wahl des Übernachtungsplatzes beim Biwakieren angeht, gibt es ein paar Punkte zu beachten:

  • Zunächst einmal: Biwakieren in Schutzgebieten ist tabu und nur im Notfall erlaubt. Wenn Du geplant draußen übernachten möchtest, informiere Dich vorher unbedingt über die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in der Region. Achte stets darauf, Tiere und Pflanzen nicht zu stören!
  • Im Notfall kann ein Biwak sinnvoll sein. Doch damit es sicher ist, sollte der Biwakplatz natürlich auch den „Gefahrencheck“ überstehen. Senken, Mulden und schmale Bachtälchen sind ebenso wie exponierte Grate/Gratrücken ungünstig. In ersteren kann sich im Falle eines Gewitters das Wasser sammeln, an zweiteren kann es hinsichtlich Blitzschlägen und Sturm gefährlich werden.
  • Die Unterlage sollte möglichst eben sein, um am Morgen nicht in einer anderen Position aufzuwachen, als man eingeschlafen ist. Wenn möglich, sollten Äste und störende Steine entfernt werden, ehe man sich zur Ruhe bettet.
  • Soweit möglich, sollte man sich Fluchtwege nach oben und unten offen halten. Kommt man tatsächlich mal in ein eine brenzlige Situation, ist es gut, wenn der Weg zur nächsten Hütte/der nächste Weg ins Tal nicht allzu weit entfernt liegt bzw. man sich gut eingeprägt hat, wo die Abseilpiste verläuft.

Rechtliche Regelungen

Je nach Region unterscheiden sich die gesetzlichen Regelungen für das Biwakieren signifikant. Insbesondere die Frage, worin der Unterschied zwischen einem Notbiwak und einem „geplantem“ Biwak besteht, wird mitunter recht kontrovers diskutiert. Wir raten an dieser Stelle daher dazu, auch unseren Artikel

sorgfältig zu lesen. Hier gibt es alle Informationen zu den Regelungen in vielen europäischen Ländern.

Biwakieren und das Jedermannsrecht

Speziell in nordischen Ländern gilt das sogenannte Jedermannsrecht. Es räumt jedem das Recht ein, sich frei in der Natur zu bewegen – sofern sie/er ein paar Regeln beachtet. Die zentrale Regel besagt, dass man einen Ort so verlassen sollte, wie man ihn vorgefunden hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise Ausscheidungen ordentlich vergräbt oder zumindest vor den Blicken anderer verbirgt, verrottendes Toilettenpapier und keine nur langsam verrottenden Tempotaschentücher verwendet; überhaupt, Müll einsammelt, keine Pflanzen mutwillig zerstört und den Biwakplatz in seinem Naturzustand hinterlässt.

Werden Übernachtungen im Freien in den skandinavischen Ländern relativ entspannt gehandhabt, sieht es in Zentraleuropa anders aus. Ein Blick auf die Bevölkerungsdichte macht deutlich, warum: In Schweden leben im Schnitt 23 Menschen pro Quadratkilometer, in Deutschland genau zehnmal so viele, nämlich 231. Entsprechend geht es auch in der Natur zu: Kann man in nordschwedischen Nationalparks die Einsamkeit genießen, treten sich in den bayerischen Voralpen an schönen Wochenenden die Bergsteiger gegenseitig auf die Füße.

Ist Zelten nicht ausdrücklich erlaubt, ist es normalerweise verboten!

Daher gilt auch in Deutschland: Ist Zelten nicht ausdrücklich erlaubt, kann man davon ausgehen, dass es verboten ist. Das gilt ebenso für das Biwakieren.

Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Gesetzestexte. Im Bayerischen Naturschutzgesetz heißt es beispielsweise: „das Aufstellen von Wohnwagen, das Zelten oder das Übernachten im Freien, sind vom Betretungsrecht nicht gedeckt und bedürfen […] der Zustimmung des Eigentümers.“

In den sogenannten „Boofen“ in der Sächsischen Schweiz wird das Biwakieren toleriert.

Pixabay

In den sogenannten „Boofen“ in der Sächsischen Schweiz wird das Biwakieren toleriert.


ACHTUNG: Die Rechtslage ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So ist das Biwakieren beispielsweise

  • auf sogenannten Trekking-Plätzen im Bundesland Rheinland-Pfalz oder den
  • Boofen in der Sächsischen Schweiz

erlaubt. Hier wird das Übernachten toleriert, solange bestimmte Regeln eingehalten werden. Eine kurze Recherche im Internet vor der Übernachtung ist absolut empfehlenswert. Man sollte keineswegs davon ausgehen, dass einen in der freien Natur schon niemand erwischen wird! Allein aus Rücksicht vor Tier- und Pflanzenwelt solltest Du auf derlei „Abenteuer“ unbedingt verzichten! Negativbeispiele wie der Schrecksee im Allgäu, der durch Vermüllung und Vandalismus fast schon traurige Berühmtheit erlangt hat, sollten potentiellen Biwakern zu denken geben.

Aber Biwakieren ist doch nicht Zelten, oder?

Klar, zwischen Zelten und Biwakieren besteht ein signifikanter Unterschied. Biwakieren „funktioniert“ eben auch ohne Zelt und meint das Übernachten im Freien mit reduzierten Mitteln. Ob sich allerdings Ranger, Grundbesitzer oder andere Verantwortliche davon überzeugen lassen, dass Biwakieren eben nicht Zelten ist und der ökologische Fußabdruck damit weniger groß, sei dahingestellt.

Es liegt daher im Interesse eines jeden Biwakierenden, sich vor dem Biwak über die Situation und die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor Ort zu informieren. Infos gibt es u.a. bei

  • Naturschutzorganisationen
  • Waldgesetze – zum Beispiel das Bayerische Waldgesetz
  • Tourismusbehörden
  • Websites von Landkreisen
  • Wander- und Bergsportvereinen

Eine gute Informationsquelle ist beispielsweise das Merkblatt „Zelten und Biwakieren in den Bergen“ des Deutschen Alpenvereins.

Biwakieren im hochalpinen Umfeld

Es ist etwas anderes, ob ich im Mittelgebirge nur wenige Gehminuten von der nächsten Straße/Gastwirtschaft entfernt biwakiere – oder weit oben, wo mich womöglich ein weiter Abstieg vom Tal oder der nächsten Hütte trennt. Daher ist es in den Alpen in der Regel so, dass das Biwakieren/Übernachten fernab zivilisatorischer Annehmlichkeiten toleriert wird – sofern es dem eigenen Schutz dient und nicht vorsätzlich geplant wurde. In den Pyrenäen besteht beispielsweise die 1-Stunden-Regel: Befindet man sich mehr als eine Gehstunde von der nächsten Straße entfernt, wird das Biwakieren i.d.R. erlaubt.

Fazit zum Biwakieren

Auch beim Biwakieren hängt es am Ende – wie bei so vielem – davon ab, wie man sich in der freien Natur verhält. Ein Biwak im Hochgebirge, um sich kurz auszuruhen oder um sich vor einer Schlechtwetterfront zu schützen, wird in der Regel toleriert. Bringt man sich und/oder andere durch grobe Fahrlässigkeit z.B. bei der Biwakplatz-Suche in Gefahr, kann ein Biwak aber schnell zu einem gefährlichen Unterfangen werden. Ignoriert man außerdem Vorschriften vor Ort und verhält sich gegenüber Natur und Tieren rücksichtslos, sind die mitunter recht schmerzhaften Bußgelder absolut gerechtfertigt.

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