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Wilde Schweiz

Wildcampen in der Schweiz – darf man das?

6 Minuten Lesezeit
Wildcampen in Europa ist gar nicht so einfach und rechtlich ziemlich unübersichtlich. Wie sieht es mit der Rechtslage in der Schweiz aus? Welche Gesetze in welchem Kanton gelten, erfährst Du hier.

Zwischen Wäldern, Seen und beeindruckenden Bergkulissen das eigene Zelt aufschlagen, den Camper oder VW-Bus parken und sich ein bisschen wie im Heidi-Film fühlen: Wildcamping in der Schweiz schürt diese Assoziationen. Doch darf man das überhaupt? So rein rechtlich gesehen? Wir haben uns die Gesetze und Bestimmungen der einzelnen Kantone angeschaut.

Generell gilt: Wildcampen ist in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten, allerdings gibt es auch keine einheitliche Regelung. Zuständig sind jeweils die Kantone bzw. Gemeinden. Ein Notbiwak ist überall erlaubt sowie die Übernachtung auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers. Auch einzelne Übernachtungen im Gebirge können geduldet werden.

Übersicht schaffen laut TCS Schweiz Campingverordnungen, -reglements, die Polizeiverordnungen oder -gesetze der entsprechenden Gemeinden.

Nicht erlaubt ist Wildcampen in der Schweiz in diesen Gebieten

  • Naturschutzgebiete
  • Schweizerischer Nationalpark
  • Eidgenössische Jagdbanngebiete
  • Wildruhezone
  • Orte, wo ein allgemeines Betretungsverbot herrscht
Einfach das Zelt mit Blick auf das berühmte Matterhorn aufstellen? Ganz so einfach ist das in der Schweiz nicht.

Unsplash/Chris Holgersson

Einfach das Zelt mit Blick auf das berühmte Matterhorn aufstellen? Ganz so einfach ist das in der Schweiz nicht.


Die einzelnen Kantone im Überblick

Aargau

In Aargau haben Wildcamper eher schlechte Karten. In dem nördlichen Kanton der Schweiz ist Wildcampen generell verboten. Die Zuständigkeiten liegen hier bei dem Kanton direkt.

Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden

In den beiden aneinandergrenzenden Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden sind die Gemeinden für die Gesetze des Wildcampings zuständig. Hier ist es verboten außerhalb von Campingplätzen zu übernachten, es ist auch nicht auf Raststätten gestattet. Ein generelles Verbot gilt hier in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in den Moorlandschaften Fähnerenspitz und Schägalp.

Basel Land und Basel Stadt

Weder in Basel Stadt noch Basel Land ist das Übernachten außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen erlaubt.

Bern

Für Wildcamper zeigen sich in Bern die Gemeinden verantwortlich. Wildcamping ist verboten, Ausnahme sind Raststätten und Parkplätze: Hier müssen die örtlichen und zeitlichen Regelungen beachtet werden. Die sind meist auf Verbotstafeln direkt vor Ort vermerkt.

Freiburg

In Freiburg regeln die Gemeinden, ob Wildcampen gestattet ist. So ist es in dem Kanton im Westen der Schweiz teilweise erlaubt. Ausnahmen bilden lokale Verbotstafeln oder zeitliche Beschränkungen. Das Übernachten ist allerdings nicht generell auf Raststätten oder Parkplätzen erlaubt, nur auf offiziellen Stellplätzen wie zum Beispiel in Romont oder Charmey.

Genf

In Genf ist Wildcampen nicht erlaubt.

Glarus

Auch in dem östlichen Schweizer Kanton Glarus ist Wildcampen nicht erlaubt – vor allem in Jagd- und Naturschutzgebieten.

Graubünden

Wildcampen in Graubünden? Lieber nicht. Auch hier ist es verboten.

Jura

Im Kanton Jura sollten Wildcamper besser nicht ihr Nachtlager außerhalb eines Campingplatzes aufschlagen. Das ist hier verboten.

Luzern

Auch in Luzern ist eine Übernachtung außerhalb von Campingplätzen verboten.

Wildcampen ist in der Schweiz nicht generell verboten, es gibt aber auch keine kantonübergreifende Regelung - teilweise sind sogar die Gemeinden verantwortlich.

Ansgar Scheffold/Unsplash

Wildcampen ist in der Schweiz nicht generell verboten, es gibt aber auch keine kantonübergreifende Regelung – teilweise sind sogar die Gemeinden verantwortlich.


Neuenburg

Neuenburg, der Kanton, der direkt an Frankreich grenzt, verbietet generell das Wildcampen.

Nidwalden

Willst Du im Kanton Nidwalden außerhalb eines Campingplatzes übernachten, solltest Du den zuständigen Grundstückseigentümer befragen. Nur mit seinem Einverständnis ist Wildcampen gestattet. Kontaktiere dazu laut TCS Schweiz am besten die Gemeindekanzleien, sie können dir helfen, wer der zuständige Eigentümer ist.

Obwalden

Ein Verbot für Wildcampen gilt im Kanton Obwalden für folgende Flächen:

  • Naturschutzzonen
  • Inventarisierte Biotope
  • Wildruhezonen und Jagdbanngebiete

Grundsätzlich ist laut Gesetz über das Campieren des Kanton Obwalden „das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze nicht gestattet“. Die Einwohnergemeinde kann allerdings Ausnahmen für Jugendorganisationen, Veranstalter von Großveranstaltungen oder andere Fälle machen. Diese dürfen allerdings weder die öffentlichen noch die privaten Interessen beeinträchtigen. Außerdem gilt: „Zum einmaligen Übernachten darf ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze aufgestellt werden, wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen beeinträchtigt werden.“

Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen ist Wildcampen prinzipiell nicht erlaubt, verboten ist es in jedem Fall in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. In Ausnahmefällen ist es mit dem Einverständnis des Grundeigentümers erlaubt.

Schwyz

Teilweise ist das Wildcampen in Schwyz erlaubt. Hierzu solltest Du vorher beim jeweiligen Grundeigentümer die Einverständniserklärung einholen. Auch das kurzzeitige Wildzelten im Wald ist mit der Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Grundsätzlich verboten ist jedoch, mit motorisierten Fahrzeugen auf Waldstraßen zum Wildcamping zu fahren. Zudem darfst Du nicht in Naturschutzgebieten, Jagdbanngebieten sowie in Hoch- und Flachmooren, Trockenwiesen und -weiden, Auen und Amphibienlaichgebieten von nationaler Bedeutung übernachten. Camping außerhalb von Naturschutz- und Jagdbanngebieten ist zwar nicht grundsätzlich verboten, die Schutzziele haben in den oben genannten Gebieten allerdings Vorrang.

Auch auf Raststätten oder Parkplätzen ist das Übernachten in Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen nicht generell verboten.

Beachte dazu:

  • lokale Hinweisschilder und Parkgebühren
  • Wohnwagen und Wohnmobile dürfen für mehr als 48 Stunden nur auf ausgewiesenen Campingplätzen stehen.

Für genauere Informationen zu örtlichen Bestimmungen wendest Du Dich am besten an die jeweilige Gemeinde.

Solothurn

Wildcampen ist in Solothurn generell nicht gestattet.

St. Gallen

In St. Gallen sind die Gemeinden für das Thema Wildcamping zuständig. Generell ist es in Naturschutzgebieten verboten und auch außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen nicht gestattet. Das Übernachten auf Raststätten oder öffentlichen Parkplätzen ist nicht generell erlaubt. Gemeinde und Polizei können dazu genauer Auskunft geben.

Tessin

Im Tessin ist das Übernachten nur auf offiziellen Camping- und Stellplätzen erlaubt.

Thurgau

Auch im Kanton Thurgau am Bodensee besteht ein generelles Verbot für Wildcamper.

Uri

In Uri besteht kein generelles Verbot für Wildcampen. Nicht gestattet ist es in Naturschutzzonen. Auf Raststätten und öffentlichen Parkplätzen solltest Du die örtlichen Vorschriften beachten, wie zum Beispiel Parkverbote oder ähnliches.

Verboten ist Wildcampen in der Schweiz in: Naturschutzgebieten, dem Schweizerischen Nationalpark, eidgenössischen Jagdbanngebieten und Wildruhezonen.

Unsplash/Yatharth Roy Vibhakar

Verboten ist Wildcampen in der Schweiz in: Naturschutzgebieten, dem Schweizerischen Nationalpark, eidgenössischen Jagdbanngebieten und Wildruhezonen.


Waadt

Im Kanton Waadt ist Wildcampen verboten.

Wallis

Die Zuständigkeiten im Wallis für das Thema Wildcampen sind ebenso vielfältig wie die Regelungen. Grundsätzlich ist das Campen außerhalb von Campingplätzen nicht gestattet. Verboten ist es im Bereich von Schutzgebieten, Gefahrenzonen sowie Wald- und Forststraßen. Die zuständigen Behörden sind für die Regionen außerhalb bebauter Gebiete die Kantonale Baukommission sowie in der bebauten Zone die Gemeinde bzw. der Gemeinderat. Ob Du an Raststätten oder öffentlichen Parkplätzen übernachten darfst, hängt von der jeweiligen zuständigen Behörde ab. Auf Nationalstraßen ist es verboten, an Kantonstraßen ist es bewilligungspflichtig und auch auf Gemeindestraßen kommt es auf die Bestimmungen der zuständigen Gemeinde an.

Zürich

Wildcampen ist in Zürich nur mit Einwilligung der Grundstückseigentümer erlaubt. Im Wald ist eine einmalige und einzelne Übernachtung ohne Aufbau von zusätzlichen Einrichtungen erlaubt.

Zug

In Zug ist das Campieren außerhalb von Campingplätzen generell nicht gestattet, der Grundeigentümer kann es allerdings auf Nachfrage erlauben. Beachte dazu lokale Verbotstafeln. Wie in allen Schweizer Kantonen ist das Wildcampen in Naturschutz- und Wildschongebieten sowie in empfindlichen Lebensräumen verboten. Außerdem kannst Du in Zug nicht auf Raststätten oder öffentlichen Parkplätzen übernachten.

Die Informationen beziehen sich auf den TCS Schweiz.

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